Energieberatung

Energiesparen ist Gesetz

Durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) wird Energiesparen zum Gesetz. So müssen alle Neubauten nach dem neuen Niedrigenergiestandard gebaut werden. Aber auch Altbauten unterliegen nun höheren energetischen Standards. Dafür stellt der Staat Bauherren und Hausbesitzern übrigens attraktive Fördermittel bereit. 

Der Energieausweis ist Pflicht

Die europäische Richtlinie zur Gesamtenergie-Effizienz von Gebäuden schreibt vor, dass ab 1. Juli 2008 bei jedem Mieter- oder Eigentümerwechsel in bestehenden Gebäuden ein Energieausweis vorgelegt werden muss. Dieser Energieausweis macht die Heiz- und Warmwasserkosten sowie den energetischen Zustand der Gebäudehülle transparent, so dass sich Mieter und Eigentümer gezielt für ein „Energiesparhaus“ entscheiden können.

Somit ist der Energieausweis für Immobilienvermieter und -verkäufer ein lohnender Anreiz, Gebäude mit effizienten Energieeinsparmaßnahmen wie z. B. isolierverglaste Fenstersysteme, Fassaden-Wämedämm-Verbundsystem, Dachbodendämmung, Kellerdeckendämmung, alternative Heizsysteme, etc. auszustatten. 

Energieberatung hilft sinnvoll zu investieren

Um optimale Entscheidungen über Kosten und Nutzen einer energetischen Sanierung / Modernisierung treffen zu können sollten alle relevanten Kriterien in die Entscheidungsfindung einfließen.

Im Rahmen der Energieberatung sind dies neben dem baulichen Investitionsaufwand die möglichen Energieeinsparungspotenziale sowie die Möglichkeit der Nutzung von staatlichen Fördermitteln.

Die individuelle Bestandsaufnahme Ihres Gebäudes unter Einbeziehung des vorhandenen Heizungssystems sowie der Analyse von energetischen Schwachstellen an der Gebäudehülle ermöglichen die Bewertung der tatsächlichen Energieeffizienz Ihres Hauses und machen Im Rahmen eines Energiekonzeptes die Empfehlung wirksamer und wirtschaftlicher Energieeinsparmaßnahmen möglich. 

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne !

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